CORONA UPDATE MÄRZ 2022
Liebe Mitglieder,
folgend haben wir die neuen Corona Ordnungen für Fitnessstudios:
- Es gilt die Testpflicht beim Sport im Innen- und Außenbereich. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Ausnahmen von der Testpflicht:
- keine Testpflicht für Minderjährige
- keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen und genesene Personen - Ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter PoC-Antigen-Test ist ausreichend
Außerdem entfällt die Maskenpflicht